Brennerführerschein
Auch der Umgang mit dem Bunsenbrenner will gelernt sein! Um dieses unabkömmliche Arbeitsgerät im Chemieunterricht sicher einsetzen zu können, legen die SchülerInnen der vierten Klassen nach eingehender Übungsphase die so genannte „Brennerprüfung" ab. Mit dem Erhalt des Brennerführerscheins sind sie berechtigt, bei chemischen Experimenten den Bunsenbrenner zu verwenden.Fach: | CH | Klassen: | 4ab | Wann: | Dezember 2007 | <<Zurück |